Ratenkredit
Der Ratenkredit ist ein Kredit über einen fixen Betrag, der in Raten abbezahlt wird. Er wird auch als Konsumentenkredit bezeichnet. Es handelt sich hierbei meistens um standardisierte Kredite, die häufig von Privatkunden in Anspruch genommen werden.
Ratenkredite werden in Deutschland seit den 50er Jahren angeboten. Zu Beginn gehörte der Ratenkredit zum Hauptgeschäft der Teilzahlungsbanken, heute wird er von allen Geschäftsbanken angeboten. Es ist eines der wichtigsten Produkte von Autobanken.
Bei der Vergabe von Ratenkrediten an Privatpersonen müssen die Voraussetzungen des Verbraucherschutzgesetzes beachtet werden. Zu den Regeln gehört unter anderem, dass der Effektivzins unbedingt angegeben werden muss um für den Kunden den Vergleich der Kreditangebote verschiedener Anbieter zu erleichtern.
Ratenkredite werden meistens als Blankokredite, das heißt ohne die Stellung von Sicherheiten vergeben. In der Regel wird im Vertrag eine Lohnabtretung vereinbart. Bei nicht ausreichender Bonität des Antragsstellers kann die Kreditgesellschaft einen Bürgen fordern. In der Regel erfolgt ein Eintrag in die Schufa.
Neben den Zinsen können beim Ratenkredit auch Bearbeitungsgebühren, Provisionskosten und eventuell, wenn der Kreditnehmer dies für nötig hält, auch Kosten für eine Restschuldversicherung (RVS) anfallen. Die RVS bietet Versicherungsschutz gegen Ableben, Arbeitslosigkeit und Berufsunfähigkeit des Versicherten. Beim Eintreten eines dieser Fälle wird die Restschuld durch eine Einmalprämie abbezahlt. Die Restschuldversicherung wird natürlich mitfinanziert und ist somit in den monatlichen Kreditraten enthalten.
Der Ratenkredit kann zu verschiedenen Finanzierungszwecken verwendet werden wie z.B. zur Buchung einer Urlaubsreise, zum Kauf einer neuen Wohnzimmereinrichtung oder auch zur Umschuldung von Krediten. Häufig wird der Ratenkredit zur Umschuldung eines Dispositionskredites verwendet, da der Zinssatz des Ratenkredits niedriger liegt. Im Gegensatz dazu ist der Ratenkredit teurer als eine Baufinanzierung.
Ein Ratenkredit kann vom Darlehensnehmer 6 Monate nach Auszahlung mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Eine Vorfälligkeitsentschädigung muss nicht gezahlt werden, aber die Kreditgesellschaft ist nicht zur Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr verpflichtet und kann eine zusätzliche Gebühr für die Bearbeitung der Kündigung berechnen.
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