Lexikon M
Mehrerlösvertrag
Beim Mehrerlösvertrag veräussert der Leasinggeber das Fahrzeug nach Ablauf der Grundmietzeit. Im Falle eines Gewinnes erhält der Kunde 75 Prozent vom Mehrerlös und die Leasinggesellschaft 25 Prozent. Die Mindererlöse werden zu 100 Prozent vom Kunden getragen.
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Kredit Glossar
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