Lexikon L




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Laufzeit

Als Laufzeit wird die Zeit zwischen der Vergabe des Darlehens und dessen vollständiger Rückzahlung betrachtet. Sie darf nicht mit der Zinsbildungsfrist verwechselt werden. Diese ist der Zeitraum, für den die Bedingungen des Vertrages den gültig sind.



Leasing

Leasing ist die die zeitlich begrenzte Gebrauchsüberlassung von Wirtschaftsgütern gegen Entgelt (zum Beispiel von Kraftfahrzeugen). Das Wort „Leasing“ stammt vom englischen Verb to lease (= vermieten, verpachten) ab.Der Kunde kauft das Fahrzeug nicht, er zahlt lediglich für die Nutzung und gibt es am Ende der Mietzeit an den Leasinggeber zurück.



Leasinggeber (Vermieter)

Der Leasinggeber ist die Leasinggesellschaft bzw. die Bank, die dem Leasingnehmer das zu verleasende Objekt zur Nutzung überlässt. Wenn der Leasinggeber wirtschaftlicher und rechtlicher Eigentümer des Leasingobjektes ist, erfolgt die Bilanzierung und die steuerliche Zurechnung des Leasingobjektes bei ihm.



Leasingnehmer (Mieter)

Der Leasingnehmer ist die Person, die das Leasingobjekt mietet.




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