Lexikon E
Effektivzins
Kreditinstitute verringern die Restschuld nicht sofort, sondern monatlich, quartalsmäßig oder jährlich, so muss der Kunde Zinsen für Schulden zahlen, die er bereits getilgt hat. Daraus wird der effektive Jahreszins errechnet. Somit ist der effektive Jahreszins, und nicht der Nominalzins, die bessere Vergelichsgrundlage. Die Bank muss den Effektivzins immer mit angeben. Dieser setzt sich zusammen aus aus Zinsen pro Jahr sowie der Bearbeitungsgebühr.
Eigenkapital
Der Kreditgeber erwartet vom Kreditnehmer einen gewissen Anteil an Eigenkapital, mindestens 20-30 %. Die finanziellen Risiken und die monatlichen Belastungen sind umso geringer, je größer der Anteil an Eigenkapital ist. Als Eigenkapital werden betrachtet: sämtliche kurz- bis mittelfristig verfügbaren Geldmittel und Anlagen, z. B. Aktien, Fondanteile, Sparguthaben, Festgelder etc., sowie Eigenleistungen des Kunden. Bei der Ermittlung des Eigenkapitals müssen bereits bestehende Verbindlichkeiten wie z. B. ein Autokredit etc. abgezogen werden.
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Kredit Glossar
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