Lexikon A
Abnahmeverpflichtung
Die Verpflichtung des Kreditnehmers sich einen Kredit innerhalb einer vereinbarten Abnahmefrist auszahlen zu lassen.
Ablösung (Umschuldung)
Das Ersetzen eines bestehenden Kredites durch einen neuen Kredit.
Ein Verfahren angewandt wenn:
Abmahnung
Bei Nichtzahlung der vereinbarten Zinsleistungen und Tilgungen seitens des Kreditnehmers, erhält dieser von seinem Kreditgeber eine Mahnung, die meist die Androhung einer Strafe oder Bezugsgebür beinhaltet, falls die Zahlung weiterhin ausbleiben sollte.
Abtretung (Zession)
Als Abtretung wird die Übertragung der Rechte von einen Gläubiger (Zedent) auf einen anderen (Zessionär) genannt. Dies wird zwischen den beiden Parteien durch einen Vertrag geregelt. Man unterscheidet zwischen stiller un offener Zession. Bei einer stillen Zession wird der Schuldner nicht informiert wenn der Zedent seine Forderung abtritt, bei der offenen Zession ist das Gegenteil der Fall.
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