Kreditkarte
Die Kreditkarte ist eine aus Plastik (PVC) hergestellte Karte im Format einer Scheckkarte, die weltweit zur Zahlung von Wahren und Dienstleistungen verwendet wird. Sie wird sowohl im realen täglichen Geschäfts- und Privatleben eingesetzt, als auch zur Abwicklung von Online Transaktionen. Damit sie zum Einsatz kommen kann, muss sie vom Händler bzw. am Geldautomaten akzeptiert werden. Die Zahl der Akzeptanzstellen weltweit geht in die Millionen.
Aktuell wird der europäische Kreditkartenmarkt von vier Kartengesellschaften beherrscht: MasterCard und Visa geben ihre Kreditkarten in Zusammenarbeit mit Kreditkartenorganisationen heraus, die Karten von Diners und American Express können direkt von der Kartengesellschaft erworben werden.
Kreditkarten haben auf der Vorderseite eine Hochprägung (erhabene Prägung der Kartendaten) – Ausnahmen bilden manche Prepaid- und Debit-Karten. Auf Prepaid-Karten muss im Voraus ein Guthaben eingezahlt werden. In den meisten Fällen sind sie nicht mit einer Hochprägung versehen, sie können aber überall dort benutzt werden, wo Kreditkarten akzeptiert werden. Karten ohne Hochprägung können nicht überzogen werden, denn sie können von den sogenannten „Imprintern“ nicht genutzt werden.
Die Kartendaten werden auf der Rückseite auf einem Magnetstreifen gespeichert. Auf der Rückseite trägt jede Karte die Unterschrift des Karteninhabers und häufig eine Kartenprüfnummer, die zwar sichtbar, aber nicht geprägt ist und auch nicht auf dem Magnetstreifen gespeichert ist. Der Name des Karteninhabers ist sowohl auf der Vorderseite geprägt, als auch zusätzlich im Magnetstreifen gespeichert. Seit 2004 werden Kreditkarten neben dem Magnetstreifen auch mit Chips versehen – diese sollen die Sicherheit erhöhen. Bis 2010 werden voraussichtlich alle deutschen Kreditkarten mit einem EMV-Chip versehen (Europay, MasterCard, Visa). Eine weitere Erneuerung ist der Hologram-Magnetstreifen, der auf den neuen Visa- und Mastercard-Karten enthalten ist.
Beim Verlust der Kreditkarte haftet der Inhaber mit einem Höchstbetrag von 50 Euro je Karte für Schäden, die vor Eingang der Verlustanzeige eintreten. Diese Summe muss auf jeden Fall gezahlt werden wenn die fahrlässige Verletzung der Verpflichtungen des Karteninhabers (z.B Geheimhaltung der Geheimzahl (PIN)) zum Missbrauch der Karte beigetragen hat.
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Kredit Glossar
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