Dispokredit



Unter einem Dispositionskredit (kurz Dispo) versteht man einen Kredit der in der Regel in Verbindung mit einem Girokonto gewährt wird. Dem Kreditnehmer wird von der Kreditgesellschaft ein bestimmter Kreditrahmen eingeräumt, über den dieser frei verfügt. Üblich sind in der Regel zwischen 5000 und 25.000 Euro.

Benötigt der Kunde eine bestimmte Summe, teilt er dies dem Kreditinstitut mit und der gewünschte Betrag wird auf das von ihn angegebene Konto (in der Regel das Girokonto) überwiesen und steht sofort zu seiner Verfügung. Der Dispokredit kann jederzeit teilweise oder ganz verwendet werden. Ein Verwendungszweck muss nicht angegeben werden und die Rückzahlung erfolgt bequem in flexiblen Raten, nach den finanziellen Möglichkeiten des Kunden. Der Dispokredit ist die ideale Lösung wenn man schnell Geld benötigt, denn er erlaubt einem spontan auf interessante und günstige Angebote zu reagieren, auch wenn auf dem Girokonto gerade Ebbe herrscht.


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Bevor man sich jedoch für einen Dispokredit entscheidet, sollte man sich sicher sein, dass man das Darlehen innerhalb kurzer Zeit zurückzahlen kann, denn sonst kann diese Kreditart sehr teuer werden. Die Zinsen für Dispokredite liegen höher als die für Ratenkredite und orientieren sich an der aktuellen Marktlage, das heißt, anders, als bei Ratenkrediten, sind die Zinssätze nicht festgelegt, sondern variabel. Deshalb ist bei der Anbieterwahl die Höhe der Zinsen kein zuverlässiges Kriterium – die günstigen Stratzinsen steigen nach einigen Monaten an. Um sich vor Schulden zu schützen, sollte man, falls das fremde Geld für längere Zeit benötigt wird, über die Umnschuldung des Dispos in einen Ratenkredit nachdenken. Ein Vorteil gegenüber dem Ratenkredit ist jedoch, dass Zinsen nur für den tatsächlich in Anspruch genommenen Betrag anfallen. Wenn der Dispo genutzt wird, müssen tageweise Sollzinsen gezahlt werden und beim Überziehen des Kreditlimits wird der Dispo wegen der Überiehungszinsen teurer.

Die kreditgewährende Bank hat das Recht einen Dispokredit mit kurzer Frist zu kündigen, wenn sich die Zahlungseingänge des Kreditnhemers deutlich verändern z.B. der Bezug von Arbeitslosengeld anstelle von Gehalt.



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